Anträge

In bewährter Form nutzen wir auch dieses Jahr Antragsgrün. Hier könnt ihr Anträge ordentlich stellen, euch einen Überblick über den aktuellen Stand der Anträge verschaffen, kommentieren, Zustimmung und Ablehnung signalisieren und auch Verständnisfragen mit den Personen klären, die den eingereicht haben.

Wir unterscheiden vier Arten von Anträgen:

1) ordentliche Anträge:
Dies sind Anträge, die über Antragsgrün (oder Post, E-Mail, Fax) im Büro der JRK-Geschäftsstelle bis zum Ende des 17. September 2022 eingetroffen sind. Anträge zur Änderung der Ordnung, der Geschäftsordnung der JRK-Landesversammlung oder auf Abwahl müssen ordentlich gestellt werden.

2) Initiativanträge:
können auch nach dem 17. September eingereicht werden. Dies geht bis während der JRK-Landesversammlung. Ob diese auf die Tagesordnung gesetzt werden (und somit überhaupt behandelt werden können), entscheidet die JRK-Landesversammlung vor Ort. Hier müssen 2/3 der Stimmberechtigten zustimmen.

Für beide Antragsarten gilt: Antragsberechtigt sind die stimmberechtigten Mitglieder der JRK-Landesversammlung sowie die Ausschüsse und Versammlungen im Bayerischen Jugendrotkreuz.

3) Änderungsanträge:
Diese können über Antragsgrün bereits im Vorfeld eingebracht werden. Manchmal ist einem ja eine Sache besonders wichtig, und die Antragssteller wollen dies nicht aufnehmen in ihren Antrag. Dann besteht die Möglichkeit Ä-Anträge zu stellen. Diese werden dann im wesentlichen wie "normale" Anträge behandelt und auch zur Abstimmung gestellt.

4) Anträge zur Geschäftsordnung:
Anträge zur Geschäftsordnung sind während der Sitzung möglich. Als stimmberechtigtes Mitglied kannst du diese stellen. Hierfür hebst du während der Sitzung beide Arme in die Luft (ja, kein Scherz). Sofort wird (ohne Abarbeitung einer Redeliste) dein GO-Antrag aufgerufen.

Du musst nun sagen, welchen GO-Antrag du stellst. In unserer LV gibt es folgende:

  • Antrag auf Übergang zur Tagesordnung
  • Antrag auf Feststellung der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten
  • Antrag auf Begrenzung der Redezeit
  • Antrag auf Schluss der Rednerliste
  • Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung
  • Antrag auf geheime oder namentliche Abstimmung
  • Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag auf Beschränkung der Tagung auf Mitglieder des Gremiums, Ausschluss der Öffentlichkeit
  • Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes

Ein Mitglied der Landesversammlung, das noch nicht zur Sache gesprochen hat, kann nun Gegenrede halten und widersprechen. Er/Sie muss sich aktiv melden. Wenn also z. B. Schluss der Rednerliste beantragt wurde, kann GENAU EINE Person DAGEGEN sprechen, und sagen, dass die Rednerliste weiter geführt werden soll (weil z. B. noch viele Argumente ungesagt sind).

In einem nächsten Schritt stimmt dann die Versammlung über DIESEN Geschäftsordnungsantrag ab. Also FÜR oder GEGEN Schließung der Redeliste. Je nach Ergebnis wird weiter verfahren.